Helene Matras – Preis

 

Die Österreichische Gesellschaft für Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und Kraniofaziale Anomalien (ÖGLKG) vergibt alljährlich einen nach seiner Stifterin benannten Preis zur Förderung eines wissenschaftlichen (klinischen oder experimentellen) Forschungsprojektes auf dem Gebiet der Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und kraniofazialen Anomalien.

 

Für die Zuerkennung des Preises gelten folgende Statuten:

1.) Der Helene-Matras – Preis wird jährlich verliehen und ist derzeit mit 5.000,-- Euro dotiert. Bei mehreren gleichwertigen eingereichten Projekten kann der Preis geteilt werden. Ist kein eingereichtes Projekt preiswürdig, wird die Geldsumme in einem der folgenden Jahre zusätzlich zur Ausschüttung gebracht.
2.) Das geplante Projekt ist von den Autoren ausführlich zu beschreiben (mit Angabe über Dauer bzw. voraussichtlichen Beginn und Ende des Projektes). Eine allfällig notwendige Bestätigung der Ethikkommission ist beizulegen. Die Bewerbung ist in zweifacher Ausführung eingeschrieben an das Sekretariat der Gesellschaft zu senden.
(Letzter Einreichtermin für den Preis 2010 ist der 15. Februar 2010 (Datum des Poststempels).
3.) Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Klinik-, Abteilungs- und Institutsvorstände (ausgenommen als Co-Autoren) sowie wissenschaftliche Projekte, die bereits subventioniert, für einen anderen Preis eingereicht oder bereits veröffentlicht wurden.
4.) Die Beurteilung der eingereichten Arbeiten erfolgt durch den Vorstand der ÖGLKG und die Stifterin des Preises, Frau Univ.-Prof. Dr. Helene Matras. Gegen die Entscheidung dieser Jury ist kein Rechtsmittel zulässig.
5.) Die Preisverleihung findet im Rahmen des Symposiums der ÖGLKG oder anläßlich des Kongresses der Österreichischen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie statt.
(Die Preisverleihung 2010 erfolgt beim 5. Symposium der ÖGLKG in Salzburg am 23. 4. 2010).
6.) Der/die PreisträgerInnen verpflichten sich, im Rahmen des jeweils nächsten Symposiums der ÖGLKG einen kurzen Zwischenbericht und nach Abschluss des Projektes einen Schlussbericht zu bringen. Weiters verpflichten sich die PreisträgerInnen, die Ergebnisse im Namen der ÖGLKG zu publizieren, wobei die schriftliche Publikation in Form eines Sonderdruckexemplares dem Sekretariat der ÖGLKG zur Archivierung zu übermitteln ist.
7.) Eine Änderung dieser Statuten kann nur über Beschluss des Vorstandes der ÖGLKG in Absprache mit der Stifterin des Preises, Frau Univ.-Prof. Dr. Helene Matras, erfolgen.